Urheberschutz
Absichtserklärung zum Urheberschutz
Das Urheberrecht ist ein Teil der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es schützt das Recht des Urhebers an seinen Werken. Der Creative Arts Group e.V. (hiernach „CAG" genannt") und ihren Mitgliedern ist die Bedeutung dieses Urheberrechtsgesetzes bekannt und achtet auf die Einhaltung. Um einen möglichen Schaden vom Verein und dessen Vorstand abzuwenden wird mit diesem Schreiben die Verantwortung zur Einhaltung der aufgeführten Punkte an das einzelne Mitglied übertragen.
Das Vereinsmitglied nimmt zur Kenntnis, dass das zur Verfügung gestellte Proben- und Projektmaterial weder kopiert, vermietet, verkauft, weitergegeben oder in einer Form abgeändert werden darf. Die Aufführung der Gesamtwerke oder auch Ausschnitte unterliegen dem jeweiligen Lizenzvertrag des Lizenzgebers und sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt. Das betrifft auch unentgeltliche Aufführungen.
Änderungen vom Probenmaterial sind untersagt. Sofern die Notwendigkeit einer Änderung besteht, muss diese über den Vereinsvorstand der CAG beim Autor, Komponisten oder Lizenzgeber angefragt werden. Zudem kann es sich auch um das geistige Eigentum von Vereinsmitgliedern handeln, dessen Schutz ebenfalls unter diese Vereinbarung fällt.
Das Proben- und Projektmaterial wird bei CAG wie folgt definiert:
- Notenmaterial
- Audioaufnahmen
- Film- und Bildmaterial
- Libretto / Klavierauszug
- Dreh- und Regiebücher
- Grafik- und Druckerzeugnisse, inkl. dazugehörige Texte
- Pressemeldungen
- Schnittmuster für Kostüme
- Alles aus den Bereichen Maske & Requisite
- Baupläne für Bühnenbau & Bühnenbild
- Licht- und Tonkonzepte
- Vereinsinterne Software
Ferner ist das Mitglied darüber informiert worden, dass keine Film- oder Tonaufnahmen aus den Proben, Konzerten oder Musicalaufführungen ohne schriftliche Zusage des Vereinsvorstands erlaubt sind. Zur Verfügung gestelltes Material kann nach Freigabe des Vorstands verwendet werden. Aufnahmen (Ton & Bild) aus den Proben, die ausschließlich zu Übungszwecken dienen, sind in Absprache mit dem jeweiligen Probenleiter erlaubt.
Über die privatrechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Urheberschutzgesetz ist das Mitglied informiert. Ein Verstoß – auch ohne rechtliche Konsequenzen – kann gemäß Vereinssatzung zu einer Abmahnung und späteren Kündigung des Mitglieds führen.
Nach Vereinsaustritt erklärt sich das Mitlgied bereit alle Unterlagen zu vernichten oder an den Verein zurück zu geben.
Absichtserklärung zur Nutzung von personenbezogenen Daten
Die CAG nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Die CAG versteht unter personenbezogenen Daten alle Informationen, die bei einer Projektanmeldung oder bei einem Mitgliedsantrag von dem entsprechenden Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden. Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist insbesondere durch die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) geregelt.
Die CAG stellt zu jedem Zeitpunkt sicher, dass die entsprechenden Anforderungen an den Datenschutz beachtet werden. Hierfür ergreifen wir die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Weitergabe personenbezogener Daten, ist ohne schriftliche Bestätigung des Betroffenen Mitglieds nicht zulässig. Davon ausgeschlossen sind die Daten, die bei einer Projektanmeldung sowohl an den Vorstand als auch entsprechende Teamleiter übermittelt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Die Teamleiter erklären sich hiermit bereit, alle personenbezogenen Daten nach Abschluss eines Projektes zu vernichten. Eine Speicherung für künftige Projekte ist
nicht zulässig. Das Mitglied kann die Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wiederrufen. Dazu reicht eine Email an vorstand@cagev.com.